Drei Anträge zum Thema Windkraft

April 2022:
1. Antrag zur Abstim­mung in der Gemein­de­ver­tre­tung über die beiden Stand­orte für Windkraftanlagen.
2. Antrag zur Prüfung der Recht­mä­ßig­keit des Wind­vor­rang­ge­biets „2–88“ wegen des Natur­schutz­ge­biets „Bucherts­gräben“.
3. Antrag zum Thema Flächen­poo­ling und dessen Kosten sowie Vor- und Nachteile.
Anstim­mung zu den Stand­orten für Windkraftanlagen

Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tages­ord­nungen folgender Sitzungen:

  • Bau-Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 25.04.2022
  • Haupt- und Finanz­aus­schuss am 27.04.2022
  • Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung am 02.05.2022
Beschluss­an­trag:

Die Gemein­de­ver­tre­tung stimmt

a) über die Vorrang­fläche „2–88“ als ungeeigneter/unerwünschter oder geeigneter/gewünschter Standort für Wind­kraft­an­lagen ab.

b) über die Vorrang­fläche „2–117“ als ungeeigneter/unerwünschter oder geeigneter/gewünschter Standort für Wind­kraft­an­lagen ab.

Über­prü­fung der Recht­mä­ßig­keit der Auswei­sung des Wind­vor­rang­ge­bietes „2–88“

Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tages­ord­nungen folgender Sitzungen:

  • Bau-Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 25.04.2022
  • Haupt- und Finanz­aus­schuss am 27.04.2022
  • Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung am 02.05.2022
Beschluss­an­trag:

Der Gemein­de­vor­stand beauf­tragt einen Rechts­an­walt, die Akten und Doku­mente zur Auswei­sung des Wind­vor­rang­ge­bietes „2–88“ die Recht­mä­ßig­keit der Auswei­sung für die Gemeinde Schaaf­heim zu prüfen. Weiterhin zu kontrol­lieren, ob das Natur­schutz­ge­biet (NSG) „Bucherts­gräben“ mit seiner Rotmilan-Popu­la­tion berück­sich­tigt wurde oder ein Form­fehler vorliegt. Inter­es­sierte Gemein­de­ver­te­te­rinnen und Gemein­de­ver­treter dürfen teilnehmen.

Vor- und Nach­teile sowie Kosten des Flächenpoolings

Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tages­ord­nungen folgender Sitzungen:

  • Bau-Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 25.04.2022
  • Haupt- und Finanz­aus­schuss am 27.04.2022
  • Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung am 02.05.2022
Beschluss­vor­schlag

Die Gemein­de­ver­tre­ter­ver­samm­lung möge beschließen:

a) Der Gemein­de­vor­stand wird beauf­tragt, eine Aufstel­lung über die internen und externen Kosten für ein Flächen­poo­ling der Wind­vor­rang­flä­chen der Gemein­de­ver­tre­tung zur Beratung vorzu­legen (z.B.: Planungs­kosten, Anwalts­kosten und Grün­dungs­kosten für eine Gesellschaftsform).

b) Mit einem Rechts­an­walt die Vor- und Nach­teile des Flächen­poo­lings mit inter­es­sierten Gemein­de­ver­tre­tern und Gemein­de­ver­tre­te­rinnen zu beraten.

c) Vor- und Nach­teile des Flächen­poo­lings bei Nicht­rea­li­sie­rung der Wind­kraft­an­lagen zu bespre­chen und abzu­wägen – wie z.B. durch ein mögli­ches Normen­kon­troll­ver­fahren zur Über­prü­fung der Recht­mä­ßig­keit der Auswei­sung von „2–88“.

d) Vor- und Nach­teile des Flächen­poo­lings bei genos­sen­schaft­li­chen Modellen, bei denen Bürge­rinnen und Bürger finan­ziell in die Wind­kraft­an­lagen inves­tieren können.