Zweckverfehlung und Veränderungssperre empfohlen?
Zum Schutz der Bevölkerung wollen die Grünen ein Satzungsaufhebungsverfahren und eine Veränderungssperre für das Industriegebiet.
Seit der Kommunalwahl kümmert sich die Fraktion „Die Grünen“ um das Industriegebiet im Eichenweg und hat aus diesem Grund 2021 eine Anfrage an den Gemeindevorstand gestellt.
In der Antwort des Gemeindevorstands vom 10.12.2021 wird auf BauGB § 12 Abs. 6 Satz 1 verwiesen, der wie folgt lautet:
“(6) 1 Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden …“
Darauf stützend stellte die Fraktion „Die Grünen“ am 17.01.2022 einen Antrag:
„Die Gemeindevertreterversammlung beschließt:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, der Empfehlung des Rechtsanwaltes Dr. Berghäuser zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP „Quarzsandtagebau“) gemäß §12 Abs. 6 Satz 1 BauGB wegen Zweckverfehlung aufzuheben und sicherheitshalber gleichzeitig den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §14 Abs. 1 BauGB zu erlassen, nachzukommen und ein Satzungsaufhebungsverfahren für die Gemeindevertretung vorzubereiten.“
Alle Fraktionen der Gemeindevertretung stimmten am 14.02.2022 zu folgendem Änderungsantrag zu:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nicht öffentliche Gesprächstermine zwischen zunächst Rechtsanwalt Dr. Berghäuser, dann mit der Firma Gerhard Höfling GmbH, der zuständigen Fachabteilung des RP-Darmstadt und Vertretern aller Fraktionen zur Klärung der weiteren Vorgehensweise in Bezug auf den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Quarzsandabbau Gerhard Höfling GmbH“ zu organisieren.“
Das Gespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Berghäuser fand am 18.05.2022 statt.
„Zu der zitierten rechtlichen Einschätzung aus dem Jahre 2020, gäbe es keine rechtlichen Änderungen, so hat es die Fraktionsvorsitzende der Grünen auch in der Antwort des Gemeindevorstandes zu unserer Anfrage verstanden.“
Am 10.08.2022 fand das Gespräch mit der Firma Höfling vertreten durch den Geschäftsführer und seinen Planer statt. Die Fraktionsvorsitzende, Sabine Schwöbel-Lehmann, kommt heute zu folgender Einschätzung:
„Für die Klärung wichtiger Sachverhalte hat mir das Gespräch nicht geholfen. Ich habe kein Vertrauen in die Pläne der Firma bekommen und für mich wurde klar, dass die Firma kein ernstes Interesse an einem Gespräch über ihre Zukunft in Schaafheim hat und nicht bereit ist, mit offenen Karten zu spielen. Die Zufahrt zum Industriegebiet ist ein wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplans und hat mit der Zweckverfehlung des Bebauungsplans von 2014 zu tun. Es sind nun schon 8 Jahre vergangen und mir scheint eine Umsetzung des Bebauungsplans nicht mehr möglich.“
Einen Gesprächstermin mit der Fachbehörde des RP Darmstadt gibt es bis heute nicht. Die Grünen wollen schnellstmöglich das Satzungsaufhebungsverfahren auf den Weg bringen. Gerne auch gemeinsam mit anderen Fraktionen.
Die Antwort auf die Anfrage und unser Antrag 2022 mit Begründung:
Hier die Beantwortung des Gemeindevorstands der Gemeinde Schaafheim
Antrag zum Schreiben des RA Dr. Berghäuser zum VEB „Quarzsandtagebau“ der Fa. Höfling/Foca GmbH
Dieser Antrag beschäftigte den Bau‑, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 07.02.2022 sowie die gesamte Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.02.2022.