Zweck­ver­feh­lung des Bebau­ungs­plans
Fa. Höfling/Foca GmbH?

Diese Frage beschäf­tigt den Bau‑, Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss am 07.02.2022 um 20.00 Uhr sowie die gesamte Gemein­de­ver­tre­tung in ihrer Sitzung am 14.02.2022 um 20.00 Uhr.

Die Fraktion Die Grünen hat mit ihrer Anfrage und einem aktu­ellem Antrag eine recht­lich gesi­cherte Antwort vorbe­reitet. Wir würden uns freuen, wenn alle Parteien unser Gesprächs­an­gebot wahr­nehmen würden, um gemeinsam die recht­li­chen Grund­lagen zu besprechen.

Die Antworten von unserer Anfrage vom August 2021 zur Firma Höfling/Foca GmbH an den Gemein­de­vor­stand liegen den Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­tre­tern seit der letzten Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung 2021 vor und sind öffent­lich. Weiterhin konnte in dieser Sitzung erreicht werden, dass allen Frak­tionen das Schreiben des Rechts­an­waltes der Gemeinde zur recht­li­chen Einschät­zung von August 2020 zur Verfü­gung gestellt wurde, welches sich mit der Zweck­ver­feh­lung des vorha­ben­be­zo­genen Bebau­ungs­plans (VEP) aus 2023/14 beschäftigt.

In der Anfrage stellten wir unter anderem folgende Fragen: Welche Forde­rungen des durch die Gemein­de­ver­tre­tung beschlos­senen vorha­ben­be­zo­genen Bebau­ungs­plans wurden durch die Firma Gerhard Höfling GmbH seit 2014 umge­setzt? Sind Fristen vom Durch­füh­rungs­ver­trag abge­laufen? Gibt es recht­liche Möglich­keiten die Satzung zu annullieren?

In der Antwort des Gemein­de­vor­stands wird auf BauGB § 12 Abs. 6 Satz 1 verwiesen, der wie folgt lautet:

„(6) 1 Wird der Vorhaben- und Erschlie­ßungs­plan nicht inner­halb der Frist nach Absatz 1 durch­ge­führt, soll die Gemeinde den Bebau­ungs­plan aufheben. Aus der Aufhe­bung können Ansprüche des Vorha­ben­trä­gers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden …“

Seit 2014 sind viele Fristen des Durch­füh­rungs­an­trages seitens des Vorha­bens­trä­gers verstri­chen bzw. von der Fa. Höfling/Foca GmbH nicht einge­halten worden. Das wurde bereits in den öffent­li­chen Sitzungen der Markt­ge­meinde Groß­ost­heim ange­spro­chen, woraufhin die Mark­träte veran­lassten, die Trink­was­ser­lie­fe­rungen von der bayri­scher Seite zur Fa. Höfling/Foca GmbH einzustellen.

Der vorha­ben­be­zo­gene Bebau­ungs­plan war damals ausdrück­lich für Gerhard Höfling gemacht worden, mit dem ursprüng­liche Zweck den Bauhof von der Bosch­straße in den Eichenweg zu verlegen. Es kam aber anders. Der ehema­lige orts­an­säs­sige Vorha­ben­träger, Gerhard Höfling, hat die Höfling GmbH bereits 2015 an das bayri­sche Konsor­tium Foca GmbH verkauft und ist seit mehreren Jahren kein Geschäfts­führer mehr. So hat es einen Wechsel des Vorha­ben­trä­gers gegeben und der Zweck wurde seit nunmehr 7 Jahren verfehlt.

Die Fraktion die Grünen möchte auf Belas­tungen und Gefahren für die Bevöl­ke­rung durch das Indus­trie­ge­biet mit Abfall­wirt­schaft aufmerksam machen. Immer noch fährt viel Schwer­last­ver­kehr von und zum Bauhof der Firma in der Bosch­straße durch den Ort und beläs­tigt die Anwohner mit Lärm, Staub und Abgasen.
Durch den neuen Entsor­gungs­be­trieb der Fa. Höfling/Foca GmbH ist der Schwer­last­ver­kehr seit 2015 erheb­lich gestiegen, denn LKWs mit Bauschutt bringen tausende Tonnen Müll nach Schaafheim.

Im Bebau­ungs­plan war die strikte Trennung des Quarz­sand­ta­ge­baus und dem Indus­trie­ge­biet mit dem Entsor­gungs­be­trieb fest­ge­legt. So sollte es zwei Einfahrten und einen Wall zwischen den Betriebs­ge­länden geben. Denn nur so kann verhin­dert werden, dass Verschmut­zungen, z.B. durch Reifen oder andere Betriebs­fahr­zeuge ins Grund­wasser gelangen könnten. Zurzeit wird auf dem gleichen Firmen­ge­lände Quarz­sand nur kurz oberhalb des Grund­was­ser­spie­gels abge­bag­gert. Dadurch gibt es keine Schutz­schicht gegen Verschmut­zungen. Weiterhin befindet sich das Firmen­ge­lände direkt neben dem Wasser­schutz­ge­biet und das Grund­wasser wird im Abbau­be­reich nur von einer 1,5 m dünnen Sand­schicht über­deckt. Somit könnte für die Bevöl­ke­rung und die Natur die Gefahr bestehen, dass das Grund­wasser verun­rei­nigt wird und dass nur, weil die Firma die vorge­ge­benen Bestim­mungen nicht einhält bzw. umsetzt.

Dazu hatten die Fraktion Die Grünen im Herbst 2021 gemeinsam mit den anderen Frak­tionen einen Antrag an den Gemein­de­vor­stand gestellt, um den Gemein­de­vor­stand die Situa­tion bei Stark­re­gen­er­eig­nissen über­prüfen zu lassen. Leider wurden hierzu noch keine weiteren Infor­ma­tionen an die Gemein­de­ver­tre­tung zurück­ge­meldet und in der Antwort des Gemein­de­vor­stands wird nur auf die Träger­an­hö­rung aus dem Jahre 2013 verwiesen. 

Bei Stark­re­gen­er­eig­nissen, wie sie leider im letzten Sommer zum Beispiel in Erft­stadt statt­ge­funden haben, könnte die Kies­grube eine große Gefahr darstellen. In Erft­stadt hat der Abbruch des dort ansäs­sigen Tagebaus mehrere Häuser mitge­rissen und viel Schaden ange­richtet. Jetzt wird von Seiten der Staats­an­walt­schaft sowohl gegen die Kies­gru­ben­be­treiber als auch gegen die zustän­digen Aufsichts­be­hörden ermit­telt. Würden Wälle nicht gebaut, von Behörden unge­nü­gend kontrol­liert und die Verant­wor­tung immer auf andere Behörden geschoben? Auch bei uns in Schaaf­heim gibt es keine Konzepte für mögliche Stark­re­gen­er­eig­nisse, die eine Kata­strophe wie in Erft­stadt verhin­dern würden und entspre­chende Pläne wurden seit Jahren nicht umge­setzt. Das Jahr 2021 hat gezeigt, dass ein Wegschauen nicht der richtige Weg ist.

Auch in Schaaf­heim kann nicht weiter gezau­dert werden, wenn für jeden sichtbar, der Bebau­ungs­plan nicht einge­halten wird. Vielmehr scheint so, als wolle die Firma den vorha­ben­be­zo­genen Bebau­ungs­plan, auch in Zukunft, nicht umsetzten. Obwohl das Indus­trie­ge­biet am Ende des Eichen­wegs liegt, zeigen die Unter­lagen des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens von 2020, dass die Firma gerne die bestehende Straße abbag­gern und die Firmen­ein­fahrt Richtung Ritters­loch in den Westen verla­gern möchte. Viele Schaaf­heimer haben Einwen­dungen geschrieben und auch die Gemeinde sowie alle Parteien der Regio­nal­ver­samm­lung sind gegen die Planungen und Erwei­te­rungen der Firma. Der Eichenweg Richtung Ringheim ist für Radfahrer, Hunde­be­sitzer und Reiter unver­zichtbar. Soll das Indus­trie­ge­biet, dann auch noch ohne direkte Zufahrt sein.

Die notwen­dige Infra­struktur für das Indus­trie­ge­biet wurde seit 7 Jahren nicht von der Firma herge­stellt, oder bean­tragt. Die Firma hat keinen Anschluss zur Strom­ver­sor­gung, sowie keinen Tele­fon­an­schluss aus Schaaf­heim. Seit mehreren Jahren gibt es keine Trink­was­ser­ver­sor­gung, da diese von Groß­ost­heim einge­stellt wurde. Ebenso ist das Indus­trie­ge­biet nicht an der Abwas­ser­ka­na­li­sa­tion angeschlossen.

Die Gemein­de­ver­tre­tung hat 2013/14 das Indus­trie­ge­biet in guter Absicht beschlossen, aber der Vorha­ben­träger hat den Zweck des Bebau­ungs­plans nicht umge­setzt. Jetzt nach 7 Jahren muss die Gemein­de­ver­tre­tung die Zweck­ver­feh­lung aner­kennen und ist auch recht­lich zum Handeln verpflichtet.