In der Stel­lung­nahme von CDU, FWG und SPD wird von Halb­wahr­heiten geschrieben. In einem Rechts­staat werden strit­tige Sach­ver­halte durch Gerichte geklärt und nicht Parteien bestimmen, was Wahrheit ist. 

Die von uns vor 6 Wochen gestellte Anfrage über das Rats­in­for­ma­ti­ons­system, zum Bebau­ungs­plan „Im Misch­born“ in Mosbach sowie dem Bebau­ungs­plan „Am Galgen­pfad“ in Schaaf­heim an den Gemein­de­vor­stand und deren Antworten wurden erst am 21.06.2021 den Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­tre­tern zuge­stellt. Weder die Fragen noch die Antworten konnten in den Entschei­dungs­pro­zess der Gemein­de­ver­tre­tung in der Sitzung am 21.06.2021 einfließen. Waren damit Gespräche über die Infor­ma­tionen inner­halb der Frak­tionen möglich? Weiterhin wurde unserer Frak­ti­ons­vor­sit­zenden, Sabine Schwöbel-Lehmann,  nicht ermög­licht vor der Abstim­mung über die Satzung des Wohn­ge­biets „Am Misch­born“  ihre zwei Zusatz­fragen zu den Antworten zu stellen. Eine entschei­dende Frage ist für unsere Fraktion, ob die Betei­li­gungen nach Bauge­setz­buch § 3 Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und § 4 Betei­li­gungen der Behörden im April/Mai 2021 mit Verkehrs- und Lärm­gut­achten gemacht wurden, die eine Planung des Lebens­mit­tel­markts nicht berücksichtigen. 

Denn laut der Antworten wurde schon am 2.10.2020 ein Grund­stücks­kauf­ver­trag, mit dem Ziel einen Lebens­mit­tel­markt neben dem Wohn­ge­biet “Im Misch­born“ zu planen und zu errichten, mit einem Projekt­ent­wickler geschlossen.

Ohne die Anfrage der Grünen hätten die grünen Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­treter keine Kenntnis über den Verkauf gehabt, da es zu dieser Frage auf der Bau‑, Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 14.06.2021 keine eindeu­tige Antwort des Bürger­meis­ters gab. 

Laut Bauge­setz­buch ist die Öffent­lich­keit über „die voraus­sicht­li­chen Auswir­kungen der Planung öffent­lich zu unter­richten; ihr ist Gele­gen­heit zur Äußerung und Erör­te­rung zu geben.“ Die Lärm- und Verkehrs­be­las­tung durch einen neuen Lebens­mit­tel­markt, gehören unserer Meinung auch zur jetzigen Planung dazu. Die Prognosen in den Gutachten gehen nicht ohne Grund bis ins Jahr 2035. 

Aus diesem Grund wurde ein Antrag zum Bauge­biet “Im Misch­born“ der Fraktion Die Grünen gestellt, dass es erst zu einer Abstim­mung über die Satzung kommen kann, wenn die Gutachten aktua­li­siert und voll­ständig den Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­tre­tern vorliegen.

Darauf beziehen sich auch Ängste, dass es zu Klagen von Dritten oder Behörden, z. B. in Form einer Normen­kon­troll­klage kommen könnte. Gerade das Regie­rungs­prä­si­dium Darm­stadt und die Anwältin Wenig­um­städter Anwohner erheben in den Stel­lung­nahmen des Betei­li­gungs­ver­fah­rens recht­lich begrün­dete Einwen­dungen. Gege­be­nen­falls werden Gerichte die Recht­mä­ßig­keit klären. 

Die Anträge und die Anfrage mit den Antworten des Gemein­de­vor­standes finden Sie hier:

Beant­wor­tung der Anfrage der Grünen vom 15.06.2021, RIS, Bebau­ungs­pläne:
zum PDF

Antrag der Fraktion Die Grünen vom 25.05.2021 zum Bebau­ungs­plan Im Misch­born:
zum PDF

Antrag der Fraktion Die Grünen vom 26.05.2021 zum Bebau­ungs­plan Am Galgen­pfad:
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Gerne beant­worten wir auch Ihre Fragen.
Wir werden weiter für eine gute Infor­ma­ti­ons­lage der Bürge­rinnen und Bürger kämpfen.