In der Stellungnahme von CDU, FWG und SPD wird von Halbwahrheiten geschrieben. In einem Rechtsstaat werden strittige Sachverhalte durch Gerichte geklärt und nicht Parteien bestimmen, was Wahrheit ist.
Die von uns vor 6 Wochen gestellte Anfrage über das Ratsinformationssystem, zum Bebauungsplan „Im Mischborn“ in Mosbach sowie dem Bebauungsplan „Am Galgenpfad“ in Schaafheim an den Gemeindevorstand und deren Antworten wurden erst am 21.06.2021 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugestellt. Weder die Fragen noch die Antworten konnten in den Entscheidungsprozess der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21.06.2021 einfließen. Waren damit Gespräche über die Informationen innerhalb der Fraktionen möglich? Weiterhin wurde unserer Fraktionsvorsitzenden, Sabine Schwöbel-Lehmann, nicht ermöglicht vor der Abstimmung über die Satzung des Wohngebiets „Am Mischborn“ ihre zwei Zusatzfragen zu den Antworten zu stellen. Eine entscheidende Frage ist für unsere Fraktion, ob die Beteiligungen nach Baugesetzbuch § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit und § 4 Beteiligungen der Behörden im April/Mai 2021 mit Verkehrs- und Lärmgutachten gemacht wurden, die eine Planung des Lebensmittelmarkts nicht berücksichtigen.
Denn laut der Antworten wurde schon am 2.10.2020 ein Grundstückskaufvertrag, mit dem Ziel einen Lebensmittelmarkt neben dem Wohngebiet “Im Mischborn“ zu planen und zu errichten, mit einem Projektentwickler geschlossen.
Ohne die Anfrage der Grünen hätten die grünen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter keine Kenntnis über den Verkauf gehabt, da es zu dieser Frage auf der Bau‑, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 14.06.2021 keine eindeutige Antwort des Bürgermeisters gab.
Laut Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit über „die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“ Die Lärm- und Verkehrsbelastung durch einen neuen Lebensmittelmarkt, gehören unserer Meinung auch zur jetzigen Planung dazu. Die Prognosen in den Gutachten gehen nicht ohne Grund bis ins Jahr 2035.
Aus diesem Grund wurde ein Antrag zum Baugebiet “Im Mischborn“ der Fraktion Die Grünen gestellt, dass es erst zu einer Abstimmung über die Satzung kommen kann, wenn die Gutachten aktualisiert und vollständig den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegen.
Darauf beziehen sich auch Ängste, dass es zu Klagen von Dritten oder Behörden, z. B. in Form einer Normenkontrollklage kommen könnte. Gerade das Regierungspräsidium Darmstadt und die Anwältin Wenigumstädter Anwohner erheben in den Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens rechtlich begründete Einwendungen. Gegebenenfalls werden Gerichte die Rechtmäßigkeit klären.
Die Anträge und die Anfrage mit den Antworten des Gemeindevorstandes finden Sie hier:
Beantwortung der Anfrage der Grünen vom 15.06.2021, RIS, Bebauungspläne:
zum PDF
Antrag der Fraktion Die Grünen vom 25.05.2021 zum Bebauungsplan Im Mischborn:
zum PDF
Antrag der Fraktion Die Grünen vom 26.05.2021 zum Bebauungsplan Am Galgenpfad:
zum PDF
Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen.
Wir werden weiter für eine gute Informationslage der Bürgerinnen und Bürger kämpfen.